Die Ausschreibung ist offen für alle Bewerber. Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Das Mindestgebot liegt bei 1.050.000 Euro.
Das Grundstück liegt mitten in Hilpoltstein in der Jörg-von-Leonrod-Straße, einer attraktiven, gewachsenen Wohngegend. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und das Stadtzentrum sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar.
Die Ausschreibung ist offen für alle Bewerber. Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Das Mindestgebot liegt bei 1.050.000 Euro.
Das Grundstück ist unbebaut und nahezu rechteckig geschnitten. Es ist ca. 40 Meter breit und ca. 62 Meter lang. Zum Grundstück gehört außerdem ein ½-Miteigentumsanteil des angrenzenden Wegegrundstücks Flur Nr. 456/22 zu 188 m². Insgesamt verfügt das Grundstück über eine Größe von 2.704 m².
Das Grundstück liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 32 „Teilfläche Jörg-von-Leonrod-Straße“.
Für das Grundstück gelten die Festsetzungen „Allgemeines Wohngebiet“ (WA). Es ist eine Bebauung mit maximal 22 Wohneinheiten zulässig, wobei mindestens 50 % der Wohnungen gemäß den jeweiligen aktuellen Förderbestimmungen der einkommensorientierten Wohnraumförderung des Freistaats Bayern förderfähig ausgestaltet sein müssen.
Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist im Bebauungsplan mit max II (zwei) und II + SG (zwei + Staffelgeschoss) festgesetzt, wobei Garagengeschosse (auch Tiefgaragen) nicht auf die zulässigen Vollgeschosse angerechnet werden.
Es sind alle Dachformen zulässig.
Mit Flachdach ausgeführte bauliche Anlagen sind mit Gründach auszuführen.
Der gem. Stellplatzbedarfssatzung erforderliche Stellplatzbedarf ist in Tiefgaragen zu errichten.
Das Grundstück ist sofort bebaubar. Der Erwerber ist verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren ab Kaufdatum ein Mehrfamilienhaus mit maximal 22 Wohnungen bezugsfertig zu erstellen, wobei mindestens 50 % der Wohnungen gemäß den jeweiligen aktuellen Förderbestimmungen der einkommensorientierten Wohnraumförderung des Freistaats Bayern förderfähig ausgestaltet sein müssen. Der Nachweis ist der Stadt vor Baubeginn vorzulegen.