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Burgfesttrödelmarkt

Am Samstag, 3. August 2024, findet von 9:00 bis 16:00 Uhr der traditionelle Burgfesttrödelmarkt in der Altstadt Hilpoltsteins statt.

Kein Burgfest ohne Trödelmarkt! Die besondere Atmosphäre des Markts lädt Besucherinnen und Besucher ein, die Burgfeststimmung entspannt bei einem Bummel durch die Altstadt einzufangen. In der gesamten Altstadt bieten Händlerinnen und Händler Trödel und gebrauchte Waren an. Dabei ist das Areal der Kirchenstraße den Kindern vorbehalten, wo es immer besonders spannende Dinge zu entdecken gibt.

Und natürlich gilt auch hier: der frühe Vogel fängt der Wurm. Die besten Schnäppchen macht man meist am Morgen!

Burgfesttrödelmarkt - Informationen für Standbetreiber

Am Burgfestsamstag, dem 5. August 2023 dürfen zwischen 9:00 Uhr und 16:30 Uhr in der Innenstadt von Hilpoltstein Trödel und gebrauchte Waren im Altstadtbereich feil geboten werden.

Folgende Hinweise/Vorschriften/Auflagen sind für Händlerinnen und Händler dabei dringend zu beachten:

  • Die Platz-/Standgebühr beträgt 4 Euro/lfd. Meter – sie wird im Laufe des Vormittags von der Stadtkasse eingezogen.
  • Der Aufbau der Verkaufseinrichtungen darf frühstens ab 6 Uhr erfolgen (von 22 bis 6 Uhr gilt Nachtruhe).
  • Abklebungen auf Straße bzw. Gehweg zum Zwecke der Reservierung sind nicht zulässig und berechtigen nicht zur alleinigen Benutzung. Gleiches gilt für die Übernachtung auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen.
  • Der Aufbau von Ständen ist nur innerhalb der Absperrungen (rot-weiße Absperrbalken) erlaubt; bei unerlaubtem Aufbau außerhalb der Absperrungen wird die sofortige Räumung veranlasst.
  • Neuwaren sowie der Verkauf von Waffen sind nicht erlaubt.
  • Die gesamte Kirchenstraße steht ausnahmslos den Kindern zum Trödeln zur Verfügung.
  • Speisen und Getränke dürfen ausschließlich an den dafür zugelassenen Ständen verkauft werden.
  • Musikdarbietungen mittels Verstärkeranlage sind außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze nicht möglich.
  • Im Bereich des Trödelmarktes ist es verboten, Branntwein zu verkaufen.
  • Bei sonstigem Alkoholausschank ist selbstverständlich das Jugendschutzgesetz zu beachten. Alkohol darf nur an Menschen, die älter als 16 Jahre sind, ausgeschenkt werden.
  • Alkoholausschank an offensichtlich Betrunkene ist zu unterlassen.
  • Den Weisungen des Aufsichtspersonals der Stadt Hilpoltstein, des Gewerbevereins „PlusPol“ und der Polizei ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  • Zuwiderhandlungen können mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden.
  • Die Abbauarbeiten müssen spätestens bis 17.00 Uhr beendet sein.

Kontakt: Stadt Hilpoltstein

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Amt3@hilpoltstein.de

09174/978-300

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