Die Vermarktung der Baugrundstücke erfolgt direkt über den Erschließungsträger und nicht seitens der Stadt Hilpoltstein.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Beteiligung des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Ab 01.01.2024 keine Neuausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen mehr