Die Vermarktung der Baugrundstücke erfolgt direkt über den Erschließungsträger und nicht seitens der Stadt Hilpoltstein.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Beteiligung des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Lay Nr. 1 „Michelsfeld“ der Stadt Hilpoltstein gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Ab sofort: Pass, Ausweis, Gewerbeschein nach Terminvereinbarung!
Nach der Eingewöhnungsphase seit Anfang Februar stellt die Stadtverwaltung Hilpoltstein den Bürgerservice um. Ab August arbeiten Bürgerservice, Standes- und Ordnungsamt mit verbindlichen Terminvergaben.