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Was erledige ich wo?

Gastschulanträge

Sie können für Ihr Kind ein Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule beantragen.

Kinder und Jugendliche an Grund- und Mittelschulen besuchen grundsätzlich ihre örtliche Schule (Sprengelschulen). Aus zwingenden persönlichen Gründen, z.B. Umzug während des Schuljahres in einen anderen Schulsprengel, können Erziehungsberechtigte einen Antrag auf den Besuch einer anderen Schule stellen.

Der Antrag kann bei einer der beiden Schulen (Sprengelschule oder Gastschule) oder bei der Gemeinde abgegeben werden. Die Entscheidung trifft die abgebende Gemeinde.

Beförderungskosten werden von der aufnehmenden Gemeinde nicht übernommen.

Den Antrag können Sie online oder in papierform ausfüllen:

Ausführliche Informationen zum Gastschulverhältnis finden Sie online im Bayernportal.

Zuständige Mitarbeiter

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