Die Briefwahlunterlagen können ab dem 04.04.2023 online per QR-Code über den Wahlbenachrichtigungsbrief beantragt werden.
Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch persönlich während der Öffnungszeiten, schriftlich oder per Mail beantragt werden.
Am einfachsten funktioniert es über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bei einem formlosen Antrag ist wichtig, dass der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben wurden.
Optimal wäre noch die Angabe der Wählerverzeichnisnummer.
Wer für den 30.04.2023 Briefwahl beantragt hat, wird bei einer Stichwahl automatisch als Briefwähler geführt. Diejenigen, welche bei der ersten Wahl zur Urne gegangen sind, können für die Stichwahl gesondert über den QR-Code ihres Wahlscheins die Briefwahlunterlagen beantragen.