Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung kann ab Montag, 02.03.2026 nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4, unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.
Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.
Beantragung der Briefwahl:
- Beantragung mittels QR-Code:
Durch das Einscannen des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Codes können bis spätestens 1. März 2026 die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg nach Hause zugestellt.
- Beantragung per E-Mail:
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch per Mail möglich. Bei abweichender Zustelladresse, ist diese anzugeben.
- Beantragung über die Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerservice im Original vorliegt, werden die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann in einen der Hausbriefkästen der Stadt Hilpoltstein eingeworfen werden.
- Persönliche Vorsprache:
Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerservice der Stadt Hilpoltstein, Marktstraße 4, Erdgeschoss, möglich.
Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.
Stimmabgabe per Briefwahl:
- Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hilpoltstein eingegangen sein.
- Alle Briefwählerinnen und -wähler bittet die Stadt, ab Mittwoch, den 4. März 2026, auf postalischen Versand zu verzichten und den Wahlbrief direkt in einen der Rathausbriefkästen einzuwerfen, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Hinweis im Falle einer Stichwahl:
Sofern es zur Stichwahl kommt, werden Briefwahlunterlagen automatisch an diejenigen versendet, die diese bereits zur Hauptwahl am 8. März beantragt hatten. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.