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Kommunalwahlen am 8. März 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt.

In Hilpoltstein wählen die Bürgerinnen und Bürger die 24 Mitglieder des Stadtrats und den oder die Erste/n Bürgermeister/in sowie die 60 Kreisräte als Mitglieder des Kreistags im Landkreis Roth.

Hinweis: eine mögliche Stichwahl für das Amt des Ersten Bürgermeisters bzw. der Ersten Bürgermeisterin findet bei Bedarf am Sonntag, 22. März 2026, statt.

Was wird gewählt?

  • Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein umfasst insgesamt 24 Mitglieder plus den oder die Erste Bürgermeister/in. Alle Wähler/innen haben so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind, im Falle Hilpoltsteins sind es 24.
  • Der oder die Erste Bürgermeister/in der Stadt Hilpoltstein wird direkt gewählt. Kann sich kein/e Kandidatin im ersten Wahlgang durchsetzen, findet eine Stichwahl zwei Wochen nach dem Tag der Kommunalwahlen statt.
  • Der Kreistag des Landkreises Roth umfasst 60 Mitglieder aus dem gesamten Wahlkreis, entsprechend haben Wählerinnen und Wähler 60 Stimmen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind 

  • Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Hilpoltstein (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl)* eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten 
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

* Hinweis: Wer in den letzten zwei Monate vor der Wahl innerhalb des Landkreises Roth nach Hilpoltstein gezogen ist, ist somit nur für die Wahl des Kreistags stimmberechtigt.

Wie wird gewählt?

Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils 24 Stimmen für den Stadtrat, 60 Stimmen für den Kreistag und eine Stimme für die Bürgermeisterwahl.

Stadtrat und Kreistag
  • Die Mitglieder des Stadtrats werden direkt oder per Liste gewählt.
  • Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen kumulieren und panaschieren sowie ggf. ein Kreuz für eine Liste setzen. Somit sind die Kommunalwahlen in Bayern Persönlichkeitswahlen, bei denen quer über alle Listen einzelne Personen gewählt werden können.

Begriffserklärung:

  • kumulieren („häufeln“): ein/e Kandidat/in kann bis zu 3 Stimmen erhalten
  • panaschieren („mischen“): Kandidat/innen unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen wählen
  • Listenwahl: sofern nicht alle Stimmen gezielt vergeben wurden, kann zusätzlich eine Liste angekreuzt werden. Die übrigen Stimmen werden dann auf die bisher nicht markierten Kandidat/innen in absteigender Reihenfolge verteilt. Somit "verfallen" keine Stimmen.
    Darüber hinaus können auch einzelne Namen auf der jeweiligen Liste gestrichen werden, diese Bewerber/innen erhalten dann keine Stimme.
Der Erste Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin
  • Der oder die Bürgermeister/in wird direkt gewählt.
  • Es darf nur ein/e Bewerber/in angekreuzt werden
  • Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
  • Sofern kein/e Bewerberin mehr als 50% dieser Stimmen erhält, kommt es zur Stichwahl. In dieser ist eine einfache Mehrheit ausreichend.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den Wahllokalen oder per Briefwahl.

Wählen im Wahllokal

Um im Wahllokal zu wählen, benötigen Sie neben der Wahlbenachrichtigung, die Sie Anfang 2026 auf dem Postweg erhalten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Auf der Wahlbenachrichtigung ist zudem Ihr Wahllokal vermerkt.

Wählen per Briefwahl

Ab dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026, möglich.

Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung kann ab Montag, 02.03.2026 nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses II, Marktstraße 4, unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen.

Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.

Beantragung der Briefwahl:

  • Beantragung mittels QR-Code:
    Durch das Einscannen des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Codes können bis spätestens 1. März 2026 die Wahlunterlagen beantragt werden. Diese Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg nach Hause zugestellt.

  • Beantragung per E-Mail:
    Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch per Mail möglich. Bei abweichender Zustelladresse, ist diese anzugeben.

  • Beantragung über die Wahlbenachrichtigung:
    Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Bürgerservice im Original vorliegt, werden die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann in einen der Hausbriefkästen der Stadt Hilpoltstein eingeworfen werden.

  • Persönliche Vorsprache:
    Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Bürgerservice der Stadt Hilpoltstein, Marktstraße 4, Erdgeschoss, möglich.
    Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Stimmabgabe per Briefwahl:

  • Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hilpoltstein eingegangen sein.
  • Alle Briefwählerinnen und -wähler bittet die Stadt, ab Mittwoch, den 4. März 2026, auf postalischen Versand zu verzichten und den Wahlbrief direkt in einen der Rathausbriefkästen einzuwerfen, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.

Hinweis im Falle einer Stichwahl:

Sofern es zur Stichwahl kommt, werden Briefwahlunterlagen automatisch an diejenigen versendet, die diese bereits zur Hauptwahl am 8. März beantragt hatten. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Infos Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
  • Ende Januar/Anfang Februar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen postalisch versendet.
    Darauf finden Sie alle wichtigen Informationen.
  • Wer bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Wahlamt der Stadt Hilpoltstein.
  • Die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den regulären Öffnungszeiten möglich.

Kontakt

Frau Corinna Pfisterer
Frau Katharina Lachner
Frau Daniela Prisacaru
Frau Bettina Waldmüller
Frau Sandra Wurm
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