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Wahl des Landrats im Landkreis Roth 2023 | Informationen zur Briefwahl

Jede Stimme zählt!

13. April 2023

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 04.04.2023 online, per QR-Code über den Wahlbenachrichtigungsbrief, schriftlich oder persönlich im Rathaus beantragt werden.

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

  • Online – bis Dienstag, 25. April 2023, 23 Uhr:
    Online unter dem Link oder direkt per QR-Code. Diesen finden Sie auf Ihrem Wahlschein.
  • Schriftlich oder Persönlich – bis Freitag, 28. April 2023, 15 Uhr:
    Persönlich im Rathaus II, Erdgeschoss, der Stadt Hilpoltstein, Marktstraße 4, 91161 Hilpoltstein.
    Bei einem formlosen Antrag per E-Mail oder postalisch sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Idealerweise nennen Sie auch die Wählerverzeichnisnummer.
  • Beantragte aber nicht zugegangene Briefwahlunterlagen:
    Die Unterlagen können am Samstag, 29. April 2023 bis 12 Uhr persönlich im Bürgeramt gemeldet werden. Das Bürgeramt ist am Samstag, 29. April 2023 von 10-12 Uhr besetzt.
  • Nicht zugegangene Wahlscheine:
    Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  • Plötzliche Erkrankung am Wahltag:
    Am Wahlsonntag können bei plötzlicher Erkrankung Wahlscheine noch bis 15 Uhr beantragt werden.

Stimmabgabe per Briefwahl:

  • Bei Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Hilpoltstein eingegangen sein.

Wer für den 30.04.2023 Briefwahl beantragt hat, wird bei einer Stichwahl automatisch als Briefwähler geführt. Diejenigen, welche bei der ersten Wahl zur Urne gegangen sind, können für die Stichwahl gesondert über den QR-Code ihres Wahlscheins die Briefwahlunterlagen beantragen.

Alle Infos zur Landratswahl finden Sie auf dieser Seite.

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