Meldung vom 24. Oktober 2025
Die Stadt Hilpoltstein erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 3, Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLkrWG) und des Art. 20a Gemeindeordnung (BayGO) nachfolgende Satzung:
§1
Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich bei Kommunalwahlen Tätiger der Stadt Hilpoltstein vom 18.12.2001 wird aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt am 01.11.2025 in Kraft.
Hilpoltstein, den 24.10.2025
Gez.
Markus Mahl
Erster Bürgermeister