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Grundsteuerreform in Bayern – Checkliste zur Grundsteuererklärung

Taschenrechner und Statistk

14. Juli 2022

Die bisherige gesetzliche Regelung zur Grundstücksbewertung hinsichtlich der Grundsteuer wurde 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund hat der Bayerische Landtag am 23.11.2021 für die Neuregelung ein eigenes Kandesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, was diese Neuregelung für Sie und Ihr Grundstück bedeutet:

Sie waren am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks/Wohnobjekts/Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern:

  • Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
  • Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
  • Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebeneiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

  • Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de abgeben.
  • Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
  • Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
  • Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

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