Meldung vom 22. November 2023
Die Stadt Hilpoltstein erlässt als Sicherheitsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende Allgemeinverfügung
- Den Besuchern des Weihnachtsmarktes entlang der Marktstraße, der Johann-Friedrich-Straße und dem Residenzhof wird während der Veranstaltung am 02.12.2023 von 15 bis 22 Uhr und am 03.12.2023 von 14 bis 19 Uhr sowie jeweils zwei Stunden davor und danach beim Betreten der im Lageplan rot umrandeten Fläche untersagt:
1.1 Alkoholische Getränke jeglicher Art mitzubringen.
1.2. Schankgefäße und Getränkebehälter (z.B. Flachmänner, Flaschen, Dosen) mitzubringen und mitzuführen.
1.3. Alkoholische Getränke außerhalb des Bewirtungsbereiches zu sich zu nehmen. - Der vorgenannte Personenkreis hat bei Verdacht eines Verstoßes gegen Nr. 1 eine Durchsuchung durch von der Stadt Hilpoltstein beauftragte Person oder durch die Polizei zu dulden. Taschen- und Rucksackkontrollen können auch im unbegründeten Fall vom Sicherheitspersonal durchgeführt werden.
- Im Falle eines Verstoßes erfolgt die Wegnahme der unter Nr. 1 benannten Gegenstände bzw. die Unterbindung des Verstoßes durch unmittelbaren Zwang, Sicherstellung und Vernichtung.
- Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nrn. 1 – 3 wird angeordnet.
- Kosten für die Verfügung werden nicht erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.