Meldung vom 01. Oktober 2025
Auf Hinweis des Bereichs Naturschutz beim Landratsamt Roth müssen wir die für den 18. Oktober geplante Kellerwanderung leider absagen.
In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März ist das Betreten von Höhlen, Stollen, Erdkellern und ähnlichen Räumen untersagt, da diese als Winterquartier für Fledermäuse dienen können.
Der Schutz dieser streng geschützten Tiere hat für uns höchste Priorität. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Die Wanderung wird im Frühjahr 2026 nachgeholt – wir informieren Sie rechtzeitig über den neuen Termin.