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Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein

Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein ist sich bewusst, dass die Klimakrise die größte globale Herausforderung ist. Nur wenn alle gemeinsam Anstrengungen unternehmen, um die Klimaerwärmung zu reduzieren, haben auch unsere nachfolgenden Generationen noch die Chance auf eine lebenswerte Umwelt. Um dies zu erreichen, muss u.a. der CO2-Austoss weltweit bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 60% zurückgefahren werden. Ein Baustein ist dabei der Ersatz der fossilen Brennstroffe durch regenerative Energien - z.B. durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Photovoltaikanlage

Aufgrund einer Vielzahl von Flächenanfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein, hat der Stadtrat allgemeingültige Richtlinien erlassen, die bei Errichtung einer Photovoltaikanlage grundsätzlich zu beachten sind.

Erst wenn die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllt sind, wird die Fläche anhand einer Wertungsmatrix im Bauausschuss bewertet und beurteilt.

Hierbei wurden folgende Kriterien festgelegt:

- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

- Härtefallpotential für heimische Landwirtschaft

- Agrophotovoltaik vorgesehen

- Bürgerbeteiligung möglich

Bei einer Mindestpunktzahl wird die Flächen möglicherweise zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beschlossen. Zu beachten ist jedoch, dass der Stadt Hilpoltstein die Auswahl der Flächen aufgrund der Planungshoheit selbst überlassen ist und kein Anspruch auf ein entsprechendes Bauleitplanverfahren besteht.

Allgemeingültige Richtlinien für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Stadtgebiet Hilpoltstein_Stand 30.04.2021

Mit der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wird das im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelte Verfahren, welche die städtebauliche Entwicklung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorausschauend vorbereitet und leitet, bezeichnet. Bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke sind durch Bauleitpläne vorzubereiten.

Durch diese Bauleitpläne wird das Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie einer sozialgerechten Bodennutzung Rechnung zu tragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und deren Lebensgrundlage zu schützen, verfolgt.

Auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist es erforderlich Bebauungspläne in diesem vorgeschriebenen Verfahren aufzustellen. Gemeinden haben durch ihre sogenannte Planungshoheit im Bauleitplanverfahren komplexe Abwägungsprozesse zu berücksichtigen, um zu einem gerechten Ausgleich der betroffenene Belange im Einzelfall zu gelangen.

Im untenstehenden Downloadbereich erhalten Sie eine Übersicht über derzeit laufende Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freifflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hilpoltstein.

Übersichtsplan Stand 02.04.2024

Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Im Rahmen der Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verschiedene gesetzliche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene zu beachten. Die Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellt die in Bayern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen neben weiterführenden Links und Hinweisen zusammenfassend dar.

Kontakt

Frau Nicole Stadlbauer
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