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Regelungen zum Unsinnigen Donnerstag

Aus aktuellem Anlass, dem Faschingstreiben am „Unsinnigen Donnerstag“ auf dem Hilpoltsteiner Marktplatz weißt die Stadt Hilpoltstein auf besondere Vorschriften und Verhaltensweisen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hin:

Die für diesen Tag erlassene Allgemeinverfügung gilt von Donnerstag, 20.02.2020  12.00 Uhr bis Freitag, 21.02.2020  12.00 Uhr.


In deren Geltungsbereich ist es verboten, auf öffentlichen Flächen branntweinhaltige Getränke mit sich zu führen, zu konsumieren oder an Dritte zu verkaufen. Außerdem ist es verboten, seine Notdurft außerhalb der Toiletten zu verrichten.

Bei Verdacht eines Verstoßes hat der Betroffene eine Durchsuchung durch von der Stadt beauftragte Personen zu dulden, ebenso die Wegnahme oder Vernichtung sichergestellter Getränke oder Gegenstände.

Personen, die erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss andere Personen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen oder die Sicherheit des Verkehrs gefährden, kann der Aufenthalt im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung untersagt werden.

Diese besonderen Vorschriften und Regeln dienen der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und dem Schutze der Jugend.

Die Allgemeinverfügung finden Sie als Datei zum Öffnen oder Herunterladen unter folgendem Link:

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