Kommunalwahlen am 8. März 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Hilpoltstein wählen die Bürgerinnen und Bürger die 24 Mitglieder des Stadtrats und den oder die Erste/n Bürgermeister/in sowie die 60 Kreisräte als Mitglieder des Kreistags im Landkreis Roth.
An dieser Stelle informiert die Stadt Hilpoltstein über die Kommunalwahlen 2026 in Hilpoltstein.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Wahlveranstaltungen der zugelassenen Parteien, bei zwei Podiumsdiskussionen sowie über die Lokalpresse über die Kandidatinnen und Kandidaten informieren. Ein Verweis auf deren Informationsmaterialien oder Veranstaltungen findet vonseiten der Stadt nicht statt.
Was wird gewählt?
Was wird gewählt?
Der Stadtrat der Stadt Hilpoltstein
umfasst insgesamt 24 Mitglieder plus den oder die Erste Bürgermeister/in. Alle Wähler/innen haben so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind, im Falle Hilpoltsteins 24.
Der oder die Erste Bürgermeister/in der Stadt Hilpoltstein
wird direkt gewählt. Kann sich kein/e Kandidatin im ersten Wahlgang durchsetzen, findet eine Stichwahl zwei Wochen nach dem Tag der Kommunalwahlen statt.
Der Kreistag des Landkreises Roth
umfasst 60 Mitglieder aus dem gesamten Wahlkreis, entsprechend haben Wählerinnen und Wähler 60 Stimmen.
Wer darf wählen?
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union),
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Hilpoltstein (Bürgermeister- sowie Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Roth (Kreistagswahl)* eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
* Hinweis: Wer in den letzten zwei Monate vor der Wahl innerhalb des Landkreises Roth nach Hilpoltstein gezogen ist, ist somit nur für die Wahl des Kreistags stimmberechtigt.
Wo wird gewählt?
Wo wird gewählt?
- Ende Januar/Anfang Februar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen postalisch versendet. Darauf finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Wahllokal und zur Briefwahl.
- Um im Wahllokal zu wählen, benötigen Sie neben der Wahlbenachrichtigung, die Sie auf dem Postweg erhalten, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Auf der Wahlbenachrichtigung ist zudem Ihr Wahllokal vermerkt.
- Ab dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahl beantragen. Die Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen ist ab Montag, 9. Februar, möglich. Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16. Februar 2026, möglich.
Stimmvergabe
Stadtrat und Kreistag
Stadtrat und Kreistag
Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils 24 Stimmen für den Stadtrat und 60 Stimmen für den Kreistag.
- Die Mitglieder des Stadtrats werden direkt oder per Liste gewählt.
- Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen kumulieren und panaschieren sowie ggf. ein Kreuz für eine Liste setzen. Somit sind die Kommunalwahlen in Bayern Persönlichkeitswahlen, bei denen quer über alle Listen einzelne Personen gewählt werden können.
Begriffserklärung:
- kumulieren („häufeln“): ein/e Kandidat/in kann bis zu 3 Stimmen erhalten
Achtung: ist ein/e Kandidat/in mehrfach aufgelistet, kann er oder sie insgesamt auch höchstens 3 Stimmen erhalten (z.B. 1x3, 1x2 und 1x1 oder 3x1) - panaschieren („mischen“): Kandidat/innen unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen wählen
- Listenwahl: sofern nicht alle Stimmen gezielt vergeben wurden, kann zusätzlich eine Liste angekreuzt werden. Die übrigen Stimmen werden dann auf die bisher nicht markierten Kandidat/innen in absteigender Reihenfolge verteilt. Somit "verfallen" keine Stimmen. Darüber hinaus können auch einzelne Namen auf der jeweiligen Liste gestrichen werden, diese Bewerber/innen erhalten dann keine Stimme.
Probestimmzettel – welche Stimme ist gültig? Welche nicht?
- Probestimmzettel Stadtrat
- Probestimmzettel Kreistag
Der Erste Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin
Der Erste Bürgermeister oder die Erste Bürgermeisterin
Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils 1 Stimme.
- Der oder die Bürgermeister/in wird direkt gewählt.
- Es darf nur ein/e Bewerber/in angekreuzt werden
- Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
- Sofern kein/e Bewerberin mehr als 50% dieser Stimmen erhält, kommt es zur Stichwahl. In dieser ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
Musterstimmzettel und Probestimmzettel
Musterstimmzettel und Probestimmzettel
Sie, als Bürger von Hilpoltstein, haben die Möglichkeit, den Porbestimmzettel für die bevorstehenden Wahlen auszuprobieren. Hierfür verwenden Sie bitte die folgenden Links:
Probestimmzettel Kreistag (folgt)
Außerdem kann der Musterstimmzettel für die Bürgermeister- und Stadtratswahl in den unteren beiden Links eingesehen werden:
Musterstimmzettel Stadtrat (PDF-Dokument, 93,36 KB, 03.02.2026)
Musterstimmzettel Bürgermeister (PDF-Dokument, 54,10 KB, 03.02.2026)
Weitere Informationen
der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Kommunalwahl
Hier finden Sie unsere Neueigkeiten aus der Kommunalwahl in der Übersicht.
Bekanntmachung über die Verkündung der vorläufigen Wahlergebnisse

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlscheine

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Stadtrat

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Bürgermeister/in

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge Kreistag












