Der Hilpoltsteiner Stadtrat
Der Stadtrat ist die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger und das politische Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, für die nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.
Der Stadtrat von Hilpoltstein besteht derzeit aus dem Ersten Bürgermeister und 24 Mitgliedern der CSU (9), Freien Wähler (6), SPD (4) und Bündnis 90/Die Grünen (4) sowie einem Mitglied der FDP. Die Mitglieder des Stadtrats arbeiten bei Stadtratssitzungen und in fraktionsübergreifenden Ausschüssen zusammen.
In der Konstituierenden Sitzung vom 7. Mai 2026 gab sich der Stadtrat Hilpoltstein diese
Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2026 - 2032 (PDF-Dokument, 374,70 KB, 21.05.2026)
Mitglieder 2026-2032
























Sitzungskalender und Kommunale Gremien
Im Ratsinformationssystem können Sie online Informationen über unsere kommunalen Gremien abrufen.
Hier finden Sie die öffentlichen Informationen zu den Stadtrats- und Ausschusssitzungen, zu Personen, Fraktionen und Gemien.
Gremien und Beauftragte
Der Stadtrat hat in seiner Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020-2026 die Einrichtung von verschiedenen beschließenden Ausschüssen und beratenden Beiräten festgelegt.
Beschließende Ausschüsse
Beschließende Ausschüsse
Beschließende Auschüsse setzen sich ausschließlich aus Mitgliedern des Stadtrats zusammen. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Stadtrats von Hilpoltstein.
Über die Einrichtung der Ausschüsse sowie deren Besetzung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2026.
Ortssprecherinnen und Ortssprecher
Ortssprecherinnen und Ortssprecher
Die Ortssprecherinnen und Ortssprecher bekleiden wie die Mitglieder des Stadtrates ein kommunales Ehrenamt und vertreten ihren jeweiligen Ortsteil im Gremium.
Sie können an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, in denen örtliche Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung der Stadt- oder Ortsteile behandelt werden, für die sie gewählt wurden, beratend teilnehmen. Rechtsgrundlage für die Wahl ist Artikel 60a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Voraussetzung ist, dass der Ort nicht bereits durch ein gewähltes Mitglied im Stadtrat vertreten ist. Sie vertreten damit zusätzlich die individuellen Interessen der Eingemeindungen.
Alle Ortssprecherinnen und Ortssprecher der Wahlperiode 2026-2032:
- Falk, Korbinian: Lay und Tandl
- Gilch, Manfred: Pierheim
- Kössler, Roland: Zell
- Mühling, Dominik: Hagenbuch, Häusern und Holzi
- Niedermeyer, Josef: Karm, Meilenbach und Kauerlach
- Scherzer, Karl-Heinz: Unterrödel mit Rothenmühle und Weihersmühle und Oberrödel mit Lochmühle
- Schmidt, Tobias: Jahrsdorf
- Schülke, Barbara: Heuberg, Altenhofen, Riedersdorf, Am Main-Donau-Kanal, Lochmühle und Auholz
- Wenzel, Katja: Mindorf, Heindlhof und Zereshof
Beiräte und Arbeitsgruppen
Beiräte und Arbeitsgruppen
Die Beiräte und Arbeitsgruppen sind ausschließlich vorberatend tätig. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedern des Stadtrates, die in die einzelnen Beiräte entsendet wurden, und externen, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Entwicklung unserer Stadt und ihrer Ortsteile mitarbeiten möchten.
Die in den Beiräten vertretenen Stadträte bringen aktuelle Themen zur Entscheidung in den Stadtrat oder in einen seiner beschließenden Ausschüsse ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die mitarbeiten möchten, werden gerne aufgenommen. Wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden oder die beteiligten Stadträte.
Folgende Gruppen waren zuletzt in der Wahlperiode 2020-2026 aktiv:
