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BITE GmbH

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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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  3. Ort des Anliegens (Adresse & ggf. GPS-Koordinaten),
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Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

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Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
Datenempfänger
  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
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datenschutz@werdenktwas.de

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Arbeitslosenversicherung, Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung

Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Dann können Sie Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos werden sollten.

Versicherungsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • selbstständig im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig sind, oder
  • außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder außerhalb der Schweiz im Ausland beschäftigt sind, und zwar mindestens 15 Stunden lang pro Woche, oder
  • ein mehr als 3 Jahre altes Kind in Elternzeit erziehen, oder
  • sich beruflich weiterbilden und dadurch
    • beruflich aufsteigen können oder
    • einen beruflichen Abschluss erhalten oder
    • eine andere berufliche Tätigkeit ausüben können.

Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2026 bei

  • 102,83 EUR für Selbstständige
    • Im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags, also 51,42 EUR.
  • 102,83 EUR für Auslandsbeschäftigte
  • 51,42 EUR für Personen in Elternzeit und für Personen in beruflicher Weiterbildung.

Sie zahlen den monatlichen Beitrag der Versicherung an die Bundesagentur für Arbeit.

In folgenden Fällen ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht möglich:

  • Wenn Sie im Ausland beschäftigt sind, dürfen Sie nicht im Auftrag Ihres deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem ausländischen Unternehmen tätig sein. Ansonsten würden Sie weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen.
  • Sofern Sie neben der Tätigkeit eine Beschäftigung im europäischen Ausland ausüben, gilt das dortige Sozialversicherungsrecht.

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung beenden und die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nachweislich darum bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden.

  • Sie waren innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert, zum Beispiel als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer oder als Auszubildende und Auszubildender oder
  • Sie hatten unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit oder Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld, nicht aber Grundsicherungsgeld.
  • Sie sind weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.
  • Sie können die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nicht beantragen, wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger bereits versicherungspflichtig waren, Ihre selbstständige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen Arbeitslosengeld erhalten haben.

Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung können Sie online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und öffnen Sie das Menü. Klicken Sie auf "Alle eServices anzeigen" und dann auf "Freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen und Unterlagen nachreichen".
  • Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie es elektronisch aus.
  • Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor und laden Sie sie hoch.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite "Benutzername vergessen" oder "Passwort vergessen".
    • Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
  • Über Ihr Benutzerkonto können Sie Ihren Antrag und alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Fehlende Unterlagen und Veränderungen können Sie online nachreichen beziehungsweise mitteilen.
  • Sie erhalten einen Bescheid in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" – vorausgesetzt, Sie haben der Online-Zustellung zugestimmt.

Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich stellen:

  • Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus. Alternativ können Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur abholen.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Geben Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen möglichst persönlich bei der Agentur für Arbeit ab.
  • Sie erhalten Ihren Bescheid per Post. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument beziehungsweise Kopien der Dokumente
    • Bescheinigung, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert waren, beispielsweise Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers
    • bei selbstständiger Tätigkeit:
      • Gewerbeanmeldung oder
      • eindeutige, glaubhafte Erklärung zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, inklusive geeigneter Nachweise
    • bei Auslandsbeschäftigung: Arbeitsvertrag
    • bei Elternzeit: "Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung" und Bescheid über Elterngeld oder Betreuungsgeld
    • bei beruflicher Weiterbildung: Nachweis der Weiterbildungseinrichtung

  • § 28a Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)

Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg

AdresseAgentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg
Schalkhäuser Str. 40
91522 Ansbach
+49 981 182-0+49 981 182-0
+49 981 182-456+49 981 182-456

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
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