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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

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Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
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24 Monate
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  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Reisepass, Beantragung bei Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

  • Sie sind deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie können sich ausweisen.

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.  
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 70,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 106 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren bei Beantragung bei örtlich zuständiger Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 37,50 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 73,5 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reisepass für Personen über 24 Jahren bei Beantragung an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 140,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 176 EUR

Vorkasse: ja

Grundgebühr für Reisepass für Personen unter 24 Jahren an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reisepass in Höhe von 75,00 EUR und 36,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 111 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 75,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 75 EUR

Vorkasse: ja

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass an einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung beträgt unabhängig vom Alter 101,00 Euro. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den vorläufigen Reisepass in Höhe von 52,00 EUR und 49,00 EUR für die Beantragung im Ausland.
Gebühr: 101 EUR

Vorkasse: ja

Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
      • deutscher Reisepass
      • deutscher Personalausweis
      • deutscher Kinderausweis
      • deutscher Kinderreisepass
      • ausländischer Reisepass
      • ausländischer Personalausweis
    • aktuelles biometrisches Lichtbild:
      • Passformat (45 x 35 mm)
      • Hochformat
      • Frontalaufnahme ohne Rand
      • in der Regel ohne Kopfbedeckung
      • ohne Bedeckung der Augen
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
      • ausländischen Aufenthaltstitel
      • Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
      • Mietvertrag
      • Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.

  • § 19 Absatz 3 und Absatz 4 Passgesetz (PassG)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
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