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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, Beantragung einer Förderung von Projekten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

Gegenstand

Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.

BNE vermittelt faktisches Wissen zur Nachhaltigkeit und fördert Fähigkeiten und Kompetenzen, um eine gesellschaftliche Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten. Dabei stehen insbesondere die Gestaltungskompetenz, aber auch die Fähigkeit zum vorausschauenden Denken und autonomen Handeln sowie die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Vordergrund. BNE soll es allen Menschen ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Bildungsangebote richten sich grundsätzlich an Interessierte aller Altersstufen, dabei sind zielgruppenspezifische Angebote möglich. Gefördert werden Projekte, die den Teilnehmenden zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen. Staatlich anerkannte Umweltstationen können neben der Grundförderung nach den Richtlinien für die staatliche Anerkennung und Förderung von Umweltstationen (FöR-UmwSt) Zuwendungen nach diesen Richtlinien für Projekte erhalten, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen. Zuwendungen werden nach diesen Richtlinien auch gewährt für die Durchführung von Vorhaben, die der Netzwerkbildung dienen. Gefördert werden hier die auf Regierungsbezirksebene organisierten Netzwerkveranstaltungen (Runder Tisch Umweltbildung, Umweltforum).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.

Zuwendungsfähige Kosten

Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens sowie Ausgaben für die Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 2 Jahr(en).

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.

Die fachliche Kompetenz des Projektträgers sowie die ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte müssen gewährleistet sein.

Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter. 

Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte. 

Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.

(Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag schriftlich oder elektronisch die Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilen, wenn die Voraussetzungen der VV Nr. 1.3.3 zu Art. 44 BayHO vorliegen.)

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Monat(en) bis zu 4 Monat(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den FöR-PrBNe: (siehe unter "Formulare")
    • Zuwendungsfähige Ausgaben/Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag): (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Ausgabenkalkulation (Anlage 2 zum Antrag): (siehe Anlage 2 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Detaillierte Projektbeschreibung
    • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 4 zum Antrag): (siehe Anlage 4 des Antragsformulars unter "Formulare")
    • Ggf. Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz
    • Verwendungsnachweis: (siehe unter "Formulare")
    • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1 zum VN): (siehe Anlage 1 zum VN unter "Formulare")
    • Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens durchgeführten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 2 zum VN)
    • Sachbericht

  • Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE) vom 14. Juli 2022

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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