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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
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24 Monate
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  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Haushaltsscheckverfahren, Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese im Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltsscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.

Mit den Angaben zur Beschäftigung und zum Arbeitsentgelt, die Sie mit dem Haushaltsscheck übermitteln, berechnet die Minijob-Zentrale die

  • Sozialversicherungsbeiträge,
  • Umlagen und
  • Steuern.

Diese Abgaben werden dann per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto eingezogen.

Beschäftigung von Familienangehörigen als Haushaltshilfe:

Wenn Sie einen nahen Verwandten oder eine nahe Verwandte als Haushaltshilfe anmelden, darf es sich nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln.

Ein bezahltes Arbeitsverhältnis zwischen Eheleuten ist daher in der Regel nicht möglich. Das gilt auch für Kinder, die im elterlichen Haushalt helfen, solange sie dort wohnen und von den Eltern versorgt werden.

Halbjahresscheck:

Bei schwankendem Verdienst können Sie einen Halbjahresscheck übermitteln:

Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen. Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Sie tragen die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste. Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.

Änderungsscheck:

Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse ändert.

Die Minijob-Zentrale übernimmt Meldungen, Bescheinigungen und Einzüge, wie zum Beispiel:

  • Meldung der Haushaltshilfe bei Beginn und Ende der Beschäftigung und zum Jahresende an den Träger der Rentenversicherung:
    • Die Haushaltshilfe erhält darüber eine schriftliche Mitteilung.
  • Meldung der Haushaltshilfe und Übermittlung der Daten zum Privathaushalt an die gesetzliche Unfallversicherung
  • Einzug der Unfallversicherungsbeiträge
  • Abführung der Pauschsteuer an die Finanzbehörden
  • Bescheid über die Höhe der einzuziehenden Abgaben für den entsprechenden Abgabenzeitraum
    • Bescheinigung nach Ablauf eines Kalenderjahres für das Finanzamt mit folgenden Angaben:
      • Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden sowie
      • Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben

Haushaltsscheck-Rechner:

  • Die Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale sowie die Ermäßigung der Einkommensteuer können Sie mit dem Haushaltsscheck-Rechner ermitteln.
  • Für den Privathaushalt betragen die Abgaben des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Minijob-Zentrale seit dem 1. Januar 2026 höchstens 14,62 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts.
    • Bei maximaler Verdiensthöhe von 603,00 EUR sind das monatlich 88,16 EUR.
  • Entscheidet sich die beschäftigte Person für den vollen Beitrag der Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil ihres Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt.
    • Monatlich sind das maximal 82,01 EUR.

Genaue Berechnungen ermöglicht Ihnen der Haushaltsscheck-Rechner.

  • Sie halten durchschnittlich die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte ein
    • 603,00 EUR monatlich
  • Sie sind ein privater Haushalt.
  • Es handelt sich um haushaltsnahe Arbeiten, die normalerweise Angehörige des Haushalts erledigen, wie zum Beispiel
    • kochen,
    • putzen,
    • Wäsche waschen,
    • bügeln,
    • einkaufen,
    • Gartenarbeiten,
    • Betreuung von Tieren,
    • Betreuung von Kindern, Senioren, kranken oder pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung.

Sie können Ihre Haushaltshilfe online, telefonisch oder per Post anmelden.

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe online anmelden:

  • Rufen Sie den Onlinedienst zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf der Internetseite der Minijob-Zentrale auf
  • Füllen Sie das Formular aus
  • Senden Sie das Formular ab
  • Sie erhalten eine Bestätigung

Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe per Post anmelden:

  • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe auf der Internetseite der Minijob-Zentrale auf.
  • Laden Sie das Formular herunter
  • Drucken Sie das Formular aus.
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die Minijob-Zentrale

Alternativ können Sie Ihre Haushaltshilfe telefonisch bei der Minijob-Zentrale anmelden.

  • die Mitarbeiter der Minijob-Zentrale nehmen am Telefon alle notwendigen Daten für die Anmeldung auf
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die gemeldeten Daten

Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren.

Über den Minijob-Manager können Sie Ihre angemeldeten Minijobs verwalten:

  • Registrieren Sie sich zunächst mit der Angabe Ihrer Betriebsnummer beim Minijob-Manager auf der Internetseite der Minijob-Zentrale
  • Laden Sie alle zukünftigen Anträge, Bescheinigungen oder Meldungen direkt über den Minijob-Manager hoch
  • Über Ihr Postfach im Minijob-Manager können Sie Mitteilungen empfangen.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein.

Fälligkeitstermine zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei gleichbleibendem Verdienst:

  • am 31. Juli für das erste Halbjahr und
  • am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.

Fälligkeitstermine für den Halbjahrescheck zum Nachweisen der Beitragszahlungen von Sozialabgaben bei monatlich schwankenden Verdiensten:

  • bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
  • bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.

Es fallen keine Kosten an.

Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, kann dies mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Formular “Haushaltsscheck für Privathaushalte“ beziehungsweise „Halbjahresscheck für Privathaushalte“

  • § 8 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
  • § 8a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
  • § 28a Absatz 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
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