Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Bewerbermanagementsoftware
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bewerbungsmanagement

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML5
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Ort der Verarbeitung
DEUTSCHLAND
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

BITE GmbH

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

KEINE
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Zweck dieses Dienstes und der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Informationen und die Beteiligung am beschriebenen Verfahren.

Nutzungsdaten

Die genannten Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität

Registrierung

Im Rahmen der Nutzerregistrierung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  1. Name, Vorname,
  2. öffentlicher Benutzername /Pseudonym (öffentlich),
  3. E-Mail-Adresse

Erstellung eins Anliegens / Mangels

  1. Name,
  2. Vorname,
  3. E-Mail-Adresse,
  4. Ort des Anliegens (Adresse),
  5. ggf. Bilddateien / Dokumente (freiwillig),
  6. GPS-Position zur automatisierten Ermittlung des Ort des Anliegens (freiwillig)

Anzeige öffentlicher Informationen

  1. Öffentlicher Benutzername,
  2. Text / Beschreibung (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  3. Ort des Anliegens (Adresse & ggf. GPS-Koordinaten),
  4. Datum (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  5. ggf. Abstimmungsergebnis (der Idee oder des Beitrags).

Newsletter

  1. E-Mail-Adresse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die Nutzer anonym bleiben. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers
Ort der Verarbeitung
Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
Datenempfänger
  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@werdenktwas.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

Es werden folgende Cookies verwendet:

  • wdw_sso_session-Cookie: Dieses Cookie speichert die Nutzerdaten bei der Verwendung der "Single Sign On"-Funktion
  • wdw-cookies: Dieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen und ist erforderlich, um das Cookie-Consent-Tool-Overlay nicht bei jedem Seitenaufruf erneut anzuzeigen. Sobald eine Auswahl getätigt wurde, wird diese Auswahl im Cookie gespeichert und das Cookie-Consent-Tool-Overlay (das hervorgehobene Fenster mit Abdunklung sonstiger Seiteninhalte) muss nicht erneut eingeblendet werden. (Speicherdauer: unbegrenzt)
  • werdenktwas_session: Dieses Session-Cookie kommt zum Einsatz um Nutzerdaten über Seitenanfragen beizubehalten, etwa wenn die Option „Für 2 Wochen angemeldet bleiben.“ genutzt wird (Speicherdauer: 14 Tage).
  • lscache-bms-*-Cookie: Dieses Cookie dient der Zwischenspeicherung häufig genutzter Serveranfragen, um NutzerInnen eine bessere Performance zu ermöglichen, etwa in Form eines schnelleres Ladens der Webseite (Speicherdauer: 60 Minuten)
  • id-Cookie: Dieses Cookie ermöglicht anonyme Interaktionen in den Bürgebeteiligungsprozessen bei entsprechend aktiven Verfahren (d.h. anonyme Ideen-, Stimm- oder Kommentarabgabe).
  • MATOMO_SESSID: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt. Es bietet die von Matomo bereitgestellte Funktion, Matomo zu deaktivieren bzw. zu aktivieren. Wenn der Nutzer sich für die Deaktivierung oder Aktivierung entscheidet, setzt Matomo weitere Cookies.

Bei Deaktivierung:

  • piwik_ignore: Opt-Out Cookie, das von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt wird (Speicherdauer: max. 24 Monate)

Bei Aktivierung:

  • _pk_id.-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um Statistiken über Besuche der BenutzerInnen auf der Website, wie z. B. die Anzahl der Besuche und welche Seiten aufgerufen wurden, zu erfassen (Speicherdauer: 13 Monate)
  • _pk_ref-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um sog. Referrer zu ermitteln. (Speicherdauer: 6 Monate)
  • _pk_ses-Cookie: Dieses Session-Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) zur Erfassung von Seitenabrufen der BesucherInnen während der Sitzung (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_cvar-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_hsr-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Leichte Sprache

Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Kraftfahrzeugsteuer, Beantragung einer Vergünstigung für schwerbehinderte Personen

Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Stellen Sie dafür einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung.

Wenn für Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug (Kfz) zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Steuern zahlen. Wenn Sie schwerbehindert und Halterin oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.

Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Bei einer Steuerbefreiung müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:

  • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
  • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

Wenn Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31.05.1979 erlassen war, können Sie ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen enthält:

  • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
  • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
  • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung)

Bei einer Steuerermäßigung müssen Sie die Hälfte der üblichen Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Sie, wenn

  • Ihr Schwerbehindertenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen ist und mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Sie auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet haben. Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis darf also keine entsprechende Wertmarke enthalten.

Sind Sie noch minderjährig und haben eine Schwerbehinderung, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.

Führen Sie als Mensch mit Schwerbehinderung Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft für andere Zwecke nutzen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt diese sogenannte zweckfremde Benutzung sofort mitteilen.

Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für 1 Monat.

Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug

  • zur Beförderung von Gütern, ausgenommen Handgepäck,
  • zur entgeltlichen Beförderung von Personen, ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung oder
  • von anderen Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung der schwerbehinderten Person oder Ihrer Haushaltsführung stehen.

Voraussetzungen für eine vollständige Steuerbefreiung:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
    • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
    • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Ihnen wurde bereits am oder vor dem 31.05.1971 die Kfz-Steuer erlassen und eines der folgenden Merkzeichen steht in Ihrem Schwerbehindertenausweis:
    • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
    • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
    • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung).

Voraussetzung für eine Steuerermäßigung um 50 Prozent:

  • In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Sie verzichten auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis enthält keine entsprechende Wertmarke

Sie können eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung online über das Zoll-Portal oder schriftlich in Papierform beantragen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung online stellen

  • Gehen Sie auf die Internetseite www.zollportal.de
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
    • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an.
    • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER, Ihrem Personalausweis, BundID oder Zoll-Ident an.
  • Wählen Sie die Dienstleistung ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus
  • Gehen Sie auf "Steuervergünstigung verwalten".
  • Wählen Sie "Steuervergünstigung beantragen" aus.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus.
  • Laden Sie die Nachweisunterlagen hoch.
  • Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung dort elektronisch abrufen.

Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung schriftlich stellen:

  • Sie können den Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Menschen mit Schwerbehinderung direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kontaktstelle (Kfz-Steuer) stellen.

Schriftlicher Antrag bei der Zulassungsbehörde:

  • Sie können das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen und bereits ausgedruckt und unterschrieben der Zulassungsstelle vorlegen.
  • Alternativ lassen Sie sich das Formular bei Anmeldung Ihres Fahrzeugs von der Zulassungsstelle geben, füllen es vor Ort aus und unterschreiben es.
  • Werden Sie durch eine dritte Person vertreten, benötigt diese grundsätzlich eine wirksame Vollmacht.
  • Sie können das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt bei der Zulassungsbehörde zur Weiterleitung an das zuständige Hauptzollamt abgeben.
  • Das Hauptzollamt prüft anschließend Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Schriftlicher Antrag beim Hauptzollamt:

  • Sie können das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
  • Werden Sie durch eine dritte Person vertreten, muss grundsätzlich eine wirksame Vollmacht vorgelegt werden
  • Schicken Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (als Kopie) per Post oder per Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder geben Sie die Unterlagen bei einer der Kontaktstellen (Kfz-Steuer) in Ihrer Nähe ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich online im Zoll-Portal oder formlos schriftlich mitteilen, wenn:

  • die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen,
  • Ihr steuerbegünstigtes Kraftfahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises,
    • bei der schriftlichen Antragstellung das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz" verwenden

    Bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:

    • Kopie vom Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke

    Wenn eine andere Person Sie vertritt, benötigt diese Person eine gültige Vollmacht von Ihnen.

  • § 7 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
  • § 17 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
  • § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

Hauptzollamt Nürnberg

AdresseHauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
+49 911 9463-0+49 911 9463-0
+49 911 9463-1199+49 911 9463-1199

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Zurück zur StartseiteSeite drucken