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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
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  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Kommunaler Klimaschutz, Beantragung einer Förderung für Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung

Machen Sie Ihre Kommune fit für heiße Sommer! Mit unserer Förderung investieren Städte, Gemeinden und Landkreise in Klimaanpassung - z.B. Zisternen, Regenwassernutzung oder hitzetolerante Bäume. So sinken Hitzebelastung und Klimarisiken, die Aufenthaltsqualität steigt.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung ganz konkreter Klimaanpassungsmaßnahmen vor Ort. Gefördert werden Projekte, mit denen sich Kommunen besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen - insbesondere gegen zunehmende Hitzebelastungen im Siedlungsbereich. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt und zur Regenwassernutzung (etwa durch Zisternen oder einfache Regenwassernutzungsanlagen) sowie die Pflanzung schattenspendender, hitzetoleranter Bäume, insbesondere in stark genutzten Aufenthaltsbereichen. So werden Menschen, Gebäude und Infrastrukturen besser geschützt und die Lebensqualität in der Kommune langfristig gesichert.

Gegenstand

Vorhaben zur Klimaanpassung

Umsetzungsvorhaben zur Verringerung von Hitzeauswirkungen,

beispielsweise
- naturbasierte Beschattungen für öffentliche Plätze (auch Kindergärten, Schulen, Spielplätze),
- Klimawälder, Klimaparks, Dachbegrünungen
- klimafreundliche Wasseranlagen (z. B. "Kühlbrunnen")
- einfache Systeme zur Regenwassernutzung wie Zisternen

Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal: 200.000 €

Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.

Zuwendungsfähige Kosten

Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.

Allgemeine Fördervoraussetzungen - kurz erklärt

  1. Projektstart erst nach Bewilligung
    Beginnen Sie erst mit dem Projekt, wenn der Förderbescheid vorliegt. Vorarbeiten auf eigenes Risiko sind ausgeschlossen.
  2. Keine Pflichtaufgaben
    Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  3. Finanzierung steht
    - Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (z. B. Eigenanteil, weitere Zuschüsse).
    - Laufende Betriebs- und Unterhaltskosten trägt die Kommune selbst.
  4. Mindestgröße
    Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10 000 € betragen.
  5. Anschaffungen
    Gefördert werden Anschaffungen nur, wenn sie in das Eigentum der Kommune übergehen und nicht gewerblich betrieben werden.
  6. Genehmigungen
    Holen Sie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Zustimmungen (etwa von Grundstückseigentümer*innen) ein, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
  7. Zweckbindung
    Die geförderten Mittel und angeschafften Anlagen sind ausschließlich für das bewilligte Vorhaben zu nutzen. In der Regel gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab Inbetriebnahme; eine kürzere Frist ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

Ausschlusskriterien:

  • Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  • Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen.
  • Leistungen, die der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) dienen, sind nicht förderfähig.

So läuft Ihr Antrag ab - Schritt für Schritt

  1. Antrag online stellen
    Füllen Sie den Antrag auf der Fördermanagementplattform Bayern aus und senden Sie ihn ab.
  2. Weiterleitung an die richtige Stelle
    Die Plattform schickt Ihren Antrag automatisch an die zuständige Bezirksregierung. Bei Rückfragen meldet sich die Behörde direkt bei Ihnen.
  3. Zuwendungsbescheid erhalten
    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
  4. Geld auszahlen lassen
    - Projekte über 100 000 €: Sie reichen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis ein, der geprüft wird.
    - Projekte bis 100 000 €: Eine kurze Mitteilung, dass Ihr Vorhaben abgeschlossen ist, genügt (vereinfachtes Verfahren).
  5. Änderungen mitteilen
    Ändern sich nach Bewilligung die tatsächlichen Kosten, informieren Sie bitte sofort die Bewilligungsstelle - nur so kann der Zuschuss korrekt angepasst werden.

(Sie möchten mit Ihrem Projekt loslegen, bevor der Förderbescheid vorliegt? Dann brauchen Sie eine ausdrückliche Zustimmung zum "vorzeitigen Vorhabenbeginn" (Nr. 1.5.4 VV zu Art. 44 BayHO). So gehen Sie vor: Rechtzeitig beantragen:- Stellen Sie den Antrag vor dem ersten rechtsverbindlichen Schritt (z. B. Auftrag unterschreiben, Bestellung auslösen).- Schreiben Sie dazu eine formlose E-Mail an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde., Dringlichkeit begründen:- Erläutern Sie, warum Sie nicht bis zum Förderbescheid warten können (z. B. enge Bau-/Ausschreibungsfristen, saisonale Arbeiten, Preisbindungen).- Beschreiben Sie kurz, welche Folgen es hätte, wenn sich das Vorhaben verzögert., Risiko kennen:- Die Zustimmung ermöglicht nur den Start - sie ist keine Förderzusage.- Beginnen Sie trotzdem auf eigenes Risiko: Wird der Antrag später abgelehnt oder gekürzt, tragen Sie die Kosten selbst., Schriftliche Zustimmung abwarten:- Legen Sie erst los, wenn Ihnen die behördliche Bestätigung schriftlich vorliegt.- Ausgaben, die vor diesem Datum entstehen, sind nicht förderfähig., Umfang beachten:- Die Zustimmung gilt nur für das beantragte Vorhaben in der angegebenen Höhe. Änderungen (z. B. neue Gewerke, höhere Kosten) müssen erneut genehmigt werden., Unterlagen beifügen:- Aktueller Kosten- und Zeitplan- Gemeinderats-/Kreistagsbeschluss zum Projekt- Finanzierungskonzept (Eigenanteil gesichert). Befolgen Sie diese Schritte, bleibt Ihr Vorhaben trotz frühem Start förderfähig - und Sie vermeiden unangenehme Überraschungen bei der späteren Prüfung.)

Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 9 Monat(en) bis zu 18 Monat(en) zu rechnen.

n.v.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung: Kurz schildern, was Sie vorhaben und welches Ziel Sie damit verfolgen.
    • Ausgabengliederung und Finanzierungsplan: Übersicht der geplanten Ausgaben und Finanzierungsplan (Eigenanteil, andere Zuschüsse )
    • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde: Schriftlich bestätigen, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
    • Erklärung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Angeben, ob Ihre Kommune zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) berechtigt ist.
    • ggf. Nachweis der Finanzschwäche: Eine Bestätigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht vorlegen.
    • Gremienbeschluss: Beschluss des zuständigen kommunalen Gremiums, dass das Vorhaben durchgeführt werden soll.
    • Erklärung zur Doppelförderung: Erklärung, dass Sie für dasselbe Projekt keine weiteren Landesmittel beantragen.
    • ggf. aktuelle Einwohnerbestätigung bzw. Meldebestandsauskunft: Eine aktuelle Bestätigung für "kleine Kommune bzw. interkommunaler Zusammenschluss" hochladen.
    • Anzahl der geschützten Personen: Es ist anzugeben, wie viele Bürgerinnen und Bürger durch das Vorhaben geschützt werden.

  • Richtlinie zur "Förderung des kommunalen Klimaschutzes" im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR 2026)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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