Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Bewerbermanagementsoftware
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bewerbungsmanagement

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML5
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Ort der Verarbeitung
DEUTSCHLAND
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

BITE GmbH

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

KEINE
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Zweck dieses Dienstes und der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Informationen und die Beteiligung am beschriebenen Verfahren.

Nutzungsdaten

Die genannten Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität

Registrierung

Im Rahmen der Nutzerregistrierung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  1. Name, Vorname,
  2. öffentlicher Benutzername /Pseudonym (öffentlich),
  3. E-Mail-Adresse

Erstellung eins Anliegens / Mangels

  1. Name,
  2. Vorname,
  3. E-Mail-Adresse,
  4. Ort des Anliegens (Adresse),
  5. ggf. Bilddateien / Dokumente (freiwillig),
  6. GPS-Position zur automatisierten Ermittlung des Ort des Anliegens (freiwillig)

Anzeige öffentlicher Informationen

  1. Öffentlicher Benutzername,
  2. Text / Beschreibung (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  3. Ort des Anliegens (Adresse & ggf. GPS-Koordinaten),
  4. Datum (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  5. ggf. Abstimmungsergebnis (der Idee oder des Beitrags).

Newsletter

  1. E-Mail-Adresse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die Nutzer anonym bleiben. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers
Ort der Verarbeitung
Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
Datenempfänger
  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@werdenktwas.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

Es werden folgende Cookies verwendet:

  • wdw_sso_session-Cookie: Dieses Cookie speichert die Nutzerdaten bei der Verwendung der "Single Sign On"-Funktion
  • wdw-cookies: Dieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen und ist erforderlich, um das Cookie-Consent-Tool-Overlay nicht bei jedem Seitenaufruf erneut anzuzeigen. Sobald eine Auswahl getätigt wurde, wird diese Auswahl im Cookie gespeichert und das Cookie-Consent-Tool-Overlay (das hervorgehobene Fenster mit Abdunklung sonstiger Seiteninhalte) muss nicht erneut eingeblendet werden. (Speicherdauer: unbegrenzt)
  • werdenktwas_session: Dieses Session-Cookie kommt zum Einsatz um Nutzerdaten über Seitenanfragen beizubehalten, etwa wenn die Option „Für 2 Wochen angemeldet bleiben.“ genutzt wird (Speicherdauer: 14 Tage).
  • lscache-bms-*-Cookie: Dieses Cookie dient der Zwischenspeicherung häufig genutzter Serveranfragen, um NutzerInnen eine bessere Performance zu ermöglichen, etwa in Form eines schnelleres Ladens der Webseite (Speicherdauer: 60 Minuten)
  • id-Cookie: Dieses Cookie ermöglicht anonyme Interaktionen in den Bürgebeteiligungsprozessen bei entsprechend aktiven Verfahren (d.h. anonyme Ideen-, Stimm- oder Kommentarabgabe).
  • MATOMO_SESSID: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt. Es bietet die von Matomo bereitgestellte Funktion, Matomo zu deaktivieren bzw. zu aktivieren. Wenn der Nutzer sich für die Deaktivierung oder Aktivierung entscheidet, setzt Matomo weitere Cookies.

Bei Deaktivierung:

  • piwik_ignore: Opt-Out Cookie, das von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt wird (Speicherdauer: max. 24 Monate)

Bei Aktivierung:

  • _pk_id.-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um Statistiken über Besuche der BenutzerInnen auf der Website, wie z. B. die Anzahl der Besuche und welche Seiten aufgerufen wurden, zu erfassen (Speicherdauer: 13 Monate)
  • _pk_ref-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um sog. Referrer zu ermitteln. (Speicherdauer: 6 Monate)
  • _pk_ses-Cookie: Dieses Session-Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) zur Erfassung von Seitenabrufen der BesucherInnen während der Sitzung (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_cvar-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_hsr-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Leichte Sprache

Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, Beantragung einer Beglaubigung

Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Mit der öffentlichen Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wird bestätigt, dass die Unterschrift auf dem Dokument von Ihnen stammt. Durch die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht können sich künftige Vertragspartner darauf verlassen, dass Sie die Vollmacht erteilt haben.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht sogar zwingend erforderlich. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu erwerben, zu belasten oder bestehende Belastungen löschen zu lassen sowie Immobilien zu veräußern. Dies gilt auch für Verfügungen eines Bevollmächtigten über handelsregisterpflichtige Gesellschaftsanteile des Vollmachtgebers.

Sie können Ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch die Betreuungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) öffentlich beglaubigen lassen. Darüber hinaus kann auch jede Notarin und jeder Notar Ihre Unterschrift öffentlich beglaubigen. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift durch eine Urkundsperson bei einer Betreuungsbehörde steht bei Vollmachten der notariellen Beglaubigung gleich. 

Dies gilt nicht, wenn die Vollmacht auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus erteilt ist. Während eine notariell beglaubigte Vollmacht auch über den Tod es Vollmachtgebers hinaus fortwirkt, endet die Wirkung einer durch die Betreuungsbehörde vorgenommenen Beglaubigung einer Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Tritt der Todesfall ein, kann die Vollmacht wegen der auf die Lebenszeit des Vollmachtgebers beschränkten Wirkung der behördlichen Beglaubigung nur für solche Erklärungen verwendet werden, die keiner öffentlich beglaubigten Vollmacht bedürfen.

Für die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift durch eine Urkundsperson einer Betreuungsbehörde gilt Folgendes:

  • Der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin muss volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Die persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin ist erforderlich.
  • Es werden nur Unterschriften oder Handzeichen von natürlichen Personen beglaubigt.
  • Eine Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen ohne dazugehörigen Text ist nicht zulässig.
  • Eine Beglaubigung ist nicht zulässig, wenn der Betreuungsbehörde in der betreffenden Angelegenheit die Vertretung eines Beteiligten obliegt.

Möchten Sie Ihr Vorsorgedokument bei einer Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen, können Sie dies bei einer Betreuungsbehörde Ihrer Wahl (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beantragen.

  • Es ist eine persönliche Vorsprache bei der Betreuungsbehörde erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
  • Zum Termin sind die Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht im Original sowie gültige Ausweisdokumente mitzubringen.

Die Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht kann bereits vorab oder in Gegenwart der Urkundsperson unterzeichnet werden.

keine

Für jede Beglaubigung bei einer Betreuungsbehörde wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
Im Einzelfall kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Die öffentliche Beglaubigung wird sofort durchgeführt.

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

  • § 7 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Zurück zur StartseiteSeite drucken