Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Bewerbermanagementsoftware
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bewerbungsmanagement

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML5
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Ort der Verarbeitung
DEUTSCHLAND
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

BITE GmbH

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

KEINE
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Zweck dieses Dienstes und der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Informationen und die Beteiligung am beschriebenen Verfahren.

Nutzungsdaten

Die genannten Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität

Registrierung

Im Rahmen der Nutzerregistrierung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  1. Name, Vorname,
  2. öffentlicher Benutzername /Pseudonym (öffentlich),
  3. E-Mail-Adresse

Erstellung eins Anliegens / Mangels

  1. Name,
  2. Vorname,
  3. E-Mail-Adresse,
  4. Ort des Anliegens (Adresse),
  5. ggf. Bilddateien / Dokumente (freiwillig),
  6. GPS-Position zur automatisierten Ermittlung des Ort des Anliegens (freiwillig)

Anzeige öffentlicher Informationen

  1. Öffentlicher Benutzername,
  2. Text / Beschreibung (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  3. Ort des Anliegens (Adresse & ggf. GPS-Koordinaten),
  4. Datum (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  5. ggf. Abstimmungsergebnis (der Idee oder des Beitrags).

Newsletter

  1. E-Mail-Adresse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die Nutzer anonym bleiben. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers
Ort der Verarbeitung
Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
Datenempfänger
  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@werdenktwas.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

Es werden folgende Cookies verwendet:

  • wdw_sso_session-Cookie: Dieses Cookie speichert die Nutzerdaten bei der Verwendung der "Single Sign On"-Funktion
  • wdw-cookies: Dieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen und ist erforderlich, um das Cookie-Consent-Tool-Overlay nicht bei jedem Seitenaufruf erneut anzuzeigen. Sobald eine Auswahl getätigt wurde, wird diese Auswahl im Cookie gespeichert und das Cookie-Consent-Tool-Overlay (das hervorgehobene Fenster mit Abdunklung sonstiger Seiteninhalte) muss nicht erneut eingeblendet werden. (Speicherdauer: unbegrenzt)
  • werdenktwas_session: Dieses Session-Cookie kommt zum Einsatz um Nutzerdaten über Seitenanfragen beizubehalten, etwa wenn die Option „Für 2 Wochen angemeldet bleiben.“ genutzt wird (Speicherdauer: 14 Tage).
  • lscache-bms-*-Cookie: Dieses Cookie dient der Zwischenspeicherung häufig genutzter Serveranfragen, um NutzerInnen eine bessere Performance zu ermöglichen, etwa in Form eines schnelleres Ladens der Webseite (Speicherdauer: 60 Minuten)
  • id-Cookie: Dieses Cookie ermöglicht anonyme Interaktionen in den Bürgebeteiligungsprozessen bei entsprechend aktiven Verfahren (d.h. anonyme Ideen-, Stimm- oder Kommentarabgabe).
  • MATOMO_SESSID: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt. Es bietet die von Matomo bereitgestellte Funktion, Matomo zu deaktivieren bzw. zu aktivieren. Wenn der Nutzer sich für die Deaktivierung oder Aktivierung entscheidet, setzt Matomo weitere Cookies.

Bei Deaktivierung:

  • piwik_ignore: Opt-Out Cookie, das von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt wird (Speicherdauer: max. 24 Monate)

Bei Aktivierung:

  • _pk_id.-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um Statistiken über Besuche der BenutzerInnen auf der Website, wie z. B. die Anzahl der Besuche und welche Seiten aufgerufen wurden, zu erfassen (Speicherdauer: 13 Monate)
  • _pk_ref-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um sog. Referrer zu ermitteln. (Speicherdauer: 6 Monate)
  • _pk_ses-Cookie: Dieses Session-Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) zur Erfassung von Seitenabrufen der BesucherInnen während der Sitzung (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_cvar-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_hsr-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Leichte Sprache

Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Schriftliches Kulturgut, Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt zur Erhaltung

Wenn Sie als Archiv, Museum, Bibliothek, Hochschule oder vergleichbare Einrichtung schriftliches Kulturgut aufbewahren, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts beantragen.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie im Rahmen des Modellprojekts theoretisches Wissen zur Bestandserhaltung erwerben oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, wenn:

  • Ihr Projekt innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam ist.
  • Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
    • Archivbestand,
    • Bibliotheksbestand,
    • Fachkompetenz,
    • Forschung,
    • Notfallvorsorge oder
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
    • die einzigartig sind und
    • die mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
  • Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
  • Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der Bildenden Kunst.

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand einer der folgenden Kriterien:

  • Modellhaftigkeit
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Innovation

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen,
  • Nebenkosten wie
    • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
    • Öffentlichkeitsarbeit, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
  • Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
  • die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
  • Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der KEK ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland,
    • die schriftliches Kulturgut verwahren und
    • deren Bestände öffentlich zugänglich sind.

Dazu zählen:

  • Archive, Bibliotheken, Museen, Hochschulen oder vergleichbare Einrichtungen (auch in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft, eines Vereins oder einer Stiftung)

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt ist innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam.
  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihr Projekt wird zu einem substanziellen Teil aus eigenen Haushaltsmitteln Ihres Trägers oder durch weitere Fördermittel Dritter finanziert.
  • Ihr Projektinhalt kann einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:
    • Archivbestand
    • Bibliotheksbestand
    • Fachkompetenz
    • Forschung
    • Notfallvorsorge
    • Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservierung von schriftlichem Kulturgut:

  • Sie wollen historisch oder wissenschaftlich bedeutende Schriften restaurieren oder konservieren. Dazu zählen:
    • Objekte oder Objektgruppen von hohem kulturhistorischem Wert,
    • Objekte oder Objektgruppen mit überregionaler Bedeutung,
    • Objekte oder Objektgruppen mit hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen beziehungsweise komparatistischen Auswertungspotential,
    • wertvolle unikale Werke und Rara mit intrinsischem Wert sowie
    • Objekte oder Objektgruppen, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
  • Es handelt sich um Originale oder Sie können bei Mehrfachüberlieferungen die Abstimmung mit anderen verwahrenden Einrichtungen nachweisen, um Mehrfachbehandlungen zu vermeiden.
  • Sie können sicherstellen, dass die Objekte nach der Maßnahme angemessen untergebracht und langfristig gesichert sind.

Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.

Förderung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat oder persönliches ELSTER-Zertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Bei Bedarf können Sie innerhalb des elektronischen Formulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Förderung schriftlich beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einer oder einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
  • Senden Sie den Antrag im PDF-Format per E-Mail an die KEK.
  • Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die KEK.
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Bei Bedarf können Sie innerhalb des Antragsformulars einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Alternativ kann dies im Nachgang formlos per E-Mail an die KEK erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail-Bescheid mitgeteilt, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle relevanten Dokumente zum Nachweis einreichen (siehe Abschnitt "erforderliche Unterlagen"). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Hinweis:

Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.

Antragstellung:

  • Eingang des Antrags in elektronischer Form und Papierform bis zum 31. Januar eines Jahres

Nachweis über die Verwendung der Mittel:

  • bei Förderung nach der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P): 6 Monate nach Abschluss des Projekts
  • bei Förderung nach Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK): 12 Monate nach Abschluss des Projekts

Es fallen keine Gebühren an. 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • qualifizierte Kostenschätzung
    • Zusagen oder Bestätigungen zur Bereitstellung von Drittmitteln (sofern zutreffend)

    Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:

    • Formular Eingangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht

    Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:

    • Formular zur Mittelanforderung

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Verwendungsnachweis und Projektbericht zur Erfolgskontrolle einschließlich zahlenmäßigen Nachweises

  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
  • § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Fördergrundsätze zur Förderung von Modellprojekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland
Zurück zur StartseiteSeite drucken