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Aufbewahrungsdauer

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BITE GmbH

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wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
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Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

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Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
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  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
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datenschutz@werdenktwas.de

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Dienstleistungen Bayernportal

Hinweis

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen des zentralen Bayernportals zu den einzelnen Dienstleistungen.
Die städtischen Onlineformulare finden Sie unter Bürgerbüro Online, städtische Downloads für Amtsgänge unter Formulare

Umsatzsteuer, Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied

Als Internationale Organisation sowie als deren Bedienstete können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für Internationale Organisationen und deren Bedienstete.

Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung und der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem Umfang Ihrer Privilegien in Deutschland. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bedienstete beträgt maximal 1.200 EUR pro Kalenderjahr. Der Kauf eines Kraftfahrzeuges wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.

Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.  

  • Sie sind eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Deutschland oder zählen zu deren Bediensteten.
  • In den Gründungsabkommen, Privilegien-Protokollen oder Sitzstaatabkommen Ihrer Internationalen Organisation oder zwischenstaatlichen Einrichtung wurde eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart.
  • Die Waren oder Dienstleistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Internationalen Organisation oder den persönlichen Bedarf der Bediensteten bestimmt und geeignet.
  • Bei Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen beträgt die Rechnung inklusive Umsatzsteuer mehr als 25,00 EUR.
  • Bei Bediensteten beträgt die Rechnung inklusive Umsatzsteuer mehr als 100,00 EUR. Bediensteten wird keine Umsatzsteuer für den Erwerb von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen erstattet.

Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Sie können einen formlosen Antrag schreiben oder Formulare nutzen.
    • Ihr formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Hinweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage
      • Auflistung der Rechnungen
      • die in den Rechnungen enthaltenen Gesamtkosten und Umsatzsteuerbeträge
      • den beantragten Gesamtbetrag
      • Ihre Kontoverbindung
    • Wenn Sie ein Formular nutzen möchten, laden Sie das Formular auf der Internetseite des BZSt herunter:
      • "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation" oder
      • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, Internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen"
  • Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung per Post. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
    • Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
  • Füllen Sie folgendes Formular aus: "Als Internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen".
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Dieser Bescheid wird Ihnen in Ihrem Benutzerkonto im BZSt online.portal zum Datenabruf bereitgestellt.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Als Bedienstete oder als Bediensteter müssen Sie den Antrag bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.  
Beispiel: Sie haben im August 2025 gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten. Den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer müssen Sie spätestens bis zum 31.12.2026 stellen.

Für Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen gibt es keine Frist.

Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer
      • bei Antragstellung online:
        • Formular "Als Internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen"
      • bei Antragstellung per Post:
        • formloser Antrag oder
        • "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation" oder
        • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, Internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen"
    • Originalrechnungen
    • Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge

  • § 5 Absatz 1 Nummer 3 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
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