Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Bewerbermanagementsoftware
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bewerbungsmanagement

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • HTML5
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Ort der Verarbeitung
DEUTSCHLAND
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für dieVerarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger

BITE GmbH

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

KEINE
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
wer denkt was GmbH
Mängelmelder ist die Plattform für Bürgeranliegen in Hilpoltstein. Es werden Bürgeranliegen entgegengenommen und durch die übersichtliche Oberfläche und viele Funktionen schnell und effizient bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger können den Bearbeitungsstatus aller Anliegen jederzeit transparent auf der Anliegenkarte im Web als auch in den mobilen Apps für Android und iOS einsehen. Und Sie können per E-Mail über die Bearbeitung des Anliegens informiert werden.
Verarbeitungsunternehmen
wer denkt was GmbHRobert-Bosch-Straße 764293 Darmstadt
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Der Zweck dieses Dienstes und der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung von Informationen und die Beteiligung am beschriebenen Verfahren.

Nutzungsdaten

Die genannten Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung der Website
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität

Registrierung

Im Rahmen der Nutzerregistrierung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  1. Name, Vorname,
  2. öffentlicher Benutzername /Pseudonym (öffentlich),
  3. E-Mail-Adresse

Erstellung eins Anliegens / Mangels

  1. Name,
  2. Vorname,
  3. E-Mail-Adresse,
  4. Ort des Anliegens (Adresse),
  5. ggf. Bilddateien / Dokumente (freiwillig),
  6. GPS-Position zur automatisierten Ermittlung des Ort des Anliegens (freiwillig)

Anzeige öffentlicher Informationen

  1. Öffentlicher Benutzername,
  2. Text / Beschreibung (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  3. Ort des Anliegens (Adresse & ggf. GPS-Koordinaten),
  4. Datum (des Mangels, der Idee oder des Beitrags),
  5. ggf. Abstimmungsergebnis (der Idee oder des Beitrags).

Newsletter

  1. E-Mail-Adresse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Die Mängelmelder Seite der Stadt Hilpoltstein verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehem. Piwik). Matomo verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Webseite ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die durch den Cookie erzeugten Nutzungsinformationen (einschließlich Ihrer gekürzten IP-Adresse) an den Server übertragen und zu Nutzungsanalysezwecken gespeichert, was der Webseitenoptimierung unsererseits dient.

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die Nutzer anonym bleiben. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Webseite werden nicht an Dritte weitergegeben.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers
Ort der Verarbeitung
Die Seite Mängelmelder der Stadt Hilpoltstein wird auf einem Server der TeleData GmbH in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum in Friedrichshafen betrieben
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

24 Monate
Datenempfänger
  • Verantwortlich: die Stadt Hilpoltstein
  • Auftragsverarbeiter und Bereitsteller des Dienstes: wer denkt was GmbH
  • Server-Hosting und Server-Management (in einem ISO 27001:2013 zertifizierten Rechenzentrum): Teledata GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@werdenktwas.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

Es werden folgende Cookies verwendet:

  • wdw_sso_session-Cookie: Dieses Cookie speichert die Nutzerdaten bei der Verwendung der "Single Sign On"-Funktion
  • wdw-cookies: Dieses Cookie speichert die Cookie-Einstellungen und ist erforderlich, um das Cookie-Consent-Tool-Overlay nicht bei jedem Seitenaufruf erneut anzuzeigen. Sobald eine Auswahl getätigt wurde, wird diese Auswahl im Cookie gespeichert und das Cookie-Consent-Tool-Overlay (das hervorgehobene Fenster mit Abdunklung sonstiger Seiteninhalte) muss nicht erneut eingeblendet werden. (Speicherdauer: unbegrenzt)
  • werdenktwas_session: Dieses Session-Cookie kommt zum Einsatz um Nutzerdaten über Seitenanfragen beizubehalten, etwa wenn die Option „Für 2 Wochen angemeldet bleiben.“ genutzt wird (Speicherdauer: 14 Tage).
  • lscache-bms-*-Cookie: Dieses Cookie dient der Zwischenspeicherung häufig genutzter Serveranfragen, um NutzerInnen eine bessere Performance zu ermöglichen, etwa in Form eines schnelleres Ladens der Webseite (Speicherdauer: 60 Minuten)
  • id-Cookie: Dieses Cookie ermöglicht anonyme Interaktionen in den Bürgebeteiligungsprozessen bei entsprechend aktiven Verfahren (d.h. anonyme Ideen-, Stimm- oder Kommentarabgabe).
  • MATOMO_SESSID: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt. Es bietet die von Matomo bereitgestellte Funktion, Matomo zu deaktivieren bzw. zu aktivieren. Wenn der Nutzer sich für die Deaktivierung oder Aktivierung entscheidet, setzt Matomo weitere Cookies.

Bei Deaktivierung:

  • piwik_ignore: Opt-Out Cookie, das von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) gesetzt wird (Speicherdauer: max. 24 Monate)

Bei Aktivierung:

  • _pk_id.-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um Statistiken über Besuche der BenutzerInnen auf der Website, wie z. B. die Anzahl der Besuche und welche Seiten aufgerufen wurden, zu erfassen (Speicherdauer: 13 Monate)
  • _pk_ref-Cookie: Dieses Cookie wird von dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) verwendet, um sog. Referrer zu ermitteln. (Speicherdauer: 6 Monate)
  • _pk_ses-Cookie: Dieses Session-Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik) zur Erfassung von Seitenabrufen der BesucherInnen während der Sitzung (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_cvar-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
  • _pk_hsr-Cookie: Dieses Cookie dient dem Statistik-/Analyse-Tool Matomo (ehemals Piwik), um Daten des Besuchs vorübergehend zu speichern. (Speicherdauer: 30 Minuten)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Hilpoltstein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Leichte Sprache

Bedarfsanmeldung BetreuungsplatzAllgemeine Fragen und Antworten (FAQ)

Bitte lesen Sie die folgenden FAQs zur Vermeidung von Missverständnissen aufmerksam durch.

Um Ihnen möglichst direkt zu helfen und Ihnen die Sorge rund um die Online-Bedarfsanmeldung zu nehmen, haben wir Ihnen hier eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Registrierung

Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf anmelden?

Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Klarheit bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwortgarantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.

Benutzername und Passwort

Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales bzw. BayernID finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales bzw. BayernID ein neues Passwort anfordern.

Bedarfsanmeldung und Priorisierung

Habe ich einen Anspruch auf eine Wunsch-Einrichtung?

Sie haben durch die "Wunsch-Liste" die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Bitte wählen Sie in jedem Fall alternative Betreuungseinrichtungen aus, die bei einer Platzzusage in Frage kommen. Die Auswahl muss so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann.

Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist. Dies gilt auch, wenn Sie den Platz ablehnen. Wichtig: Bis zum Ende der Anmeldefrist für ein kommendes Betreuungsjahr spielt das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung keine Rolle!

In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich den Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Es ist wichtig, dass Sie sich je nach Betreuungsform für eine bestimmte Anzahl an Einrichtungen entscheiden. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben (siehe auch Punkt Vergabekriterien).

Ab wann hat mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes bis zum Eintritt in die Schule hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung dann nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie: Der Bedarf an langen Betreuungszeiten muss nachgewiesen werden.

Ab welchem Alter kann ich den Platzbedarf für mein Kind melden?

Sie können Ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes anmelden, sofern Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr eine Betreuungseinrichtung besuchen soll. Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Bitte beachten Sie, dass in vielen Betreuungseinrichtungen das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Mindestalter erreicht haben muss (siehe Einrichtungsprofile). Nähere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Träger bzw. der Einrichtungsleitung.

Wichtig: Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres.

In welchem Zeitraum kann ich meinen Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Jedes Jahr gibt es einen festgelegten mehrwöchigen Zeitraum, in dem der Bedarf für die Kinder für das kommende Betreuungsjahr ab September angemeldet werden kann. Im direkten Anschluss daran werden die Anmeldungen verteilt und die Eltern erhalten eine Benachrichtigung in ihr Online-Postfach im Bürgerserviceportal. Anmeldungen können auch nach der Anmeldefrist abgeschickt werden, diese werden jedoch nachrangig behandelt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?

Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Unterjähige Aufnahme-Wünsche mit anderem Betreuungsbeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Woher weiß ich, was die richtige Betreuung für mein Kind ist?

In erster Linie müssen Sie anhand des Alters zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme (in der Regel September) die Einrichtung auswählen.

  • Schulkinder müssen in einem Hort oder in einer Mittagsbetreuung angemeldet werden.
  • Ganz kleine Kinder (1-Jährige) melden Sie in einer Krippe an.
  • Für 4 bis 6-jährige Kinder wählen Sie einen Kindergarten.
  • Kinder, die während des Betreuungsjahres 3 Jahre alt werden, können sowohl in einer Krippe als auch in einem Kindergarten angemeldet werden.
    Hier gilt: Je jünger das Kind zum gewünschten Aufnahmezeitpunkt ist, desto eher sollte eine Krippeneinrichtung gewählt werden.

Es gibt auch Kindergärten, die Kinder ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres aufnehmen. Die Anzahl dieser Plätze ist gering, da nur wenige Einrichtungen dies anbieten. Ob eine Einrichtung dies anbietet, sehen Sie in den Einrichtungsprofilen.

Wichtige Faktoren für Ihre Entscheidung können sein: Öffnungszeiten, Wohnortnähe, Konzept, Mittagsschlaf bzw. Ruhen.

Sie sollten sich vor der Auswahl der Einrichtung und dem Absenden der Bedarfsanmeldung auf den Internetseiten der Träger/Einrichtungen über alle wichtigen Eckpunkte der Kindertagesstätten informieren. Sofern es möglich ist, bieten die Einrichtungen auch vor dem Anmeldezeitraum einen Tag der offenen Tür an. Durch einen Besuch der Einrichtungen können Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe gemäß der Vergabekriterien soweit wie möglich berücksichtigt.

Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden?

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig.

Wie melde ich ein Geschwisterkind an?

Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.

Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Inklusionseinrichtung und die jeweilige Einrichtungsleitung. Diese kann Sie individuell zum weiteren Ablauf beraten. Bei einer geplanten Einzelintegration in einer sogenannten Regeleinrichtung sollten Sie vor einer Priorisierung Kontakt zur Einrichtungsleitung aufnehmen. Die Leitung klärt mit Ihnen die Möglichkeiten der Einzelintegration.

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Wenn Sie Ihre Bedarfsanmeldung zurückziehen wollen oder sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in Hilpoltstein befindet, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Einrichtungsleitung des Kindergartens. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß §Art. 27 BayKiBiG dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.

Ich wohne nicht in Hilpoltstein. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Hilpoltstein befinden, können Sie den Bedarf im Voraus anmelden. Sollten Sie in einer anderen Sitzkommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Kita-/Hortplatz in Hilpoltstein benötigen, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Einrichtungsleitung in Verbindung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in Hilpoltstein bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

Bedarfsanmeldung für Schulkindbetreuung (Hort)

Was muss ich bei der Bedarfsanmeldung für die Grundschulbetreuung beachten?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Schuleinschreibung die Zeiträume für die Bedarfsanmeldungen, Zuteilungszeiträume sowie Benachrichtigungszeiträume von der Kita-Anmeldung abweichen können. Beachten Sie hier die Informationen auf der Homepage bzw. die Angaben in den Einrichtungsprofilen.

Vergabe

Welche Vergabekriterien gibt es?

Kinder, welche in der Kommune gemeldet sind haben immer Vorrang. Auswärtige Kinder erhalten nur dann einen Platz, wenn keine ortsansässigen Kinder mehr warten.

Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese sind z. B. Alleinerziehung, besondere Notlage der Familie, Berufstätigkeit, soziale Integration und Alter des Kindes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird hier stets berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Geschwisterkinder aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, die vom Geschwisterkind bereits besucht wird. Bitte beachten Sie auch, dass spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität berücksichtigt werden können.

In der Regel gelten die in Art. 2 Abs.1 BayKiBiG genannten Altersgrenzen. Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder:

  1. Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet,
  2. Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet,
  3. Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet,
  4. Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

Wer vergibt die Plätze?

Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger bzw. durch deren ausgebildete Fachkräfte in den Einrichtungen.

Mein Kind ist noch nicht geboren. Kann ich mich trotzdem vormerken lassen?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist erst ab Geburt des Kindes möglich. Danach können Sie den Bedarf für eine Betreuungseinrichtung anmelden.

Ich wohne noch nicht in Hilpoltstein. Kann ich trotzdem einen Bedarf anmelden?

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in der Kommune befinden, können Sie den Bedarf anmelden. Sollten Sie in einer anderen Kommune gemeldet sein und trotzdem dringend einen Betreuungsplatz in Hilpoltstein benötigen, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Einrichtungsleitung in Verbindung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kinder mit Wohnsitz in der Kommune bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt werden.

Wird mit der zentralen Vergabe auch ein Vertrag erstellt?

Nein. Die Vertragserstellung findet nach Ihrer Bestätigung der Annahme des Platzes in der Einrichtung statt. Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Annahme des angebotenen Platzes entsprechende Informationen zur Vertrags-/Bescheiderstellung.

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Betreuungsjahr anmelden wollen oder sollte sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in der Kommune befinden, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Einrichtungsleitung. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Art. 27 BayKiBiG (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen

Kann meine Bedarfsanmeldung verloren gehen?

Durch die Zentralisierung sowie die sichere Datenhaltung kann kein Datensatz verloren gehen.

Benachrichtigungen

Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?

Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Rückantwort gemäß den genannten Terminen. Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht, dass Sie Post im Postkorb haben! Sie müssen bei positivem Platzangebot anschließend die Annahme des Platzes fristgerecht bestätigen. Dies ist im vorbehaltlichen Zusageschreiben entsprechend vermerkt.

Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der in der Platzzusage enthaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie einen Bedarf für das darauffolgende Betreuungsjahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

Bis wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Unterjährige Anmeldung: Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen Nachfrage ab.

Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?

Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

Ist eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz verbindlich oder kann ich den Bedarf zurückziehen?

Eine Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz ist nicht verbindlich. Auf Wunsch können Sie Ihre Vormerkung schriftlich zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertrags-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft.

Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben bzw. sich das gewünschte Aufnahmedatum verschiebt.

Zurück zur StartseiteSeite drucken