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![]() ![]() ![]() Steuern & Abgaben - HundesteuerHundesteuerWer im Gebiet der Stadt Hilpoltstein einen über vier Monate alten Hund hält, muss den Erwerb unverzüglich der Stadt anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Stadt durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke. Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 40,00 Euro. Für Kampfhunde beträgt die Steuer das 20-fache. Für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden, beträgt die Hundesteuer für jeweils einen Hund der Steuerpflichtigen 25,00 Euro. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher in voller Höhe zu entrichten. Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn Ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt ist. Die Hundesteuer ist am 01.04. des jeweiligen Jahres fällig. Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten. Die Abmeldung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Wachhunde) oder eine Steuerermäßigung für Jagdhunde gewährt werden. Die ermäßigte Steuer beträgt für jeweils einen Hund der Steuerpflichtigen 25,00 Euro. An- und Abmeldung: Ansprechpartner/-innen: © Stadt Hilpoltstein Marktstraße 1 • 91161 Hilpoltstein • Telefon: 09174 978-0 • Telefax: 09174 978-119 • E-Mail schreiben
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