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Stadt Hilpoltstein (Druckversion)

Familie, Geburt, Tod - Kirchenaustritt

Kirchenaustritt

Wer aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchte und seinen Wohnsitz in Hilpoltstein hat, kann dies beim Standesamt in Hilpoltstein erklären.

Mitzubringen hat der Erklärende ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Empfehlenswert ist auch die Vorlage der Lohnsteuerkarte, die in der Regel vom Arbeitgeber angefordert werden muss. Das Einwohnermeldeamt kann dann im Anschluss an die Beurkundung die Streichung des Vermerks über die Religionszugehörigkeit vornehmen. So erspart man sich dann einen zusätzlichen Behördengang. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist, die Pflicht zur Entrichtung von Kirchengeld mit Ablauf des Kalenderjahres.

Wenn mehrere Personen in einem Familienverband (Ehegatten, Kinder unter 14 Jahren) aus derselben Kirche austreten, ist es zweckmäßig und kostengünstiger, wenn alle Beteiligten gleichzeitig beim Standesamt erscheinen. Dann braucht nur 1 Niederschrift gefertigt zu werden (35,00 Euro Aufnahme einer Niederschrift über eine Austrittserklärung aus derselben Kirche für mehrere Personen gleichzeitig). 25,00 Euro Aufnahme einer Niederschrift über die Austrittserklärung für eine Person, Bestätigung einer Austrittserklärung 6,00 Euro.

Ansprechpartner/-innen:
Johann Hofmeier

http://www.hilpoltstein.de/index.php?id=255